Herzlich willkommen

bei Haller Bestattungen, Ihrem vertrauensvollen Partner für den Trauerfall und die Bestattungsvorsorge.

Lassen Sie sich von uns individuell beraten und persönlich begleiten.

Ob Trauerfall oder persönliche Vorsorge – wir begleiten Sie gern in allen Fragen rund um das Thema Bestattung. Von den ersten Schritten im Trauerfall über das individuelle Beratungsgespräch bis hin zur Ausrichtung der Beisetzung nach Ihren ganz speziellen Wünschen. Zudem übernehmen wir für Sie gerne alle erforderlichen Behördengänge und Erledigungen und unterstützen Sie in allen weiteren Belangen. In Lichtenwald, Reichenbach und Hochdorf, im Filstal oder auf dem Schurwald.

Bei uns sind Sie gut aufgehoben.

Der Tod kommt immer ungelegen.

Sie können aber – alleine oder gemeinsam mit Ihren Angehörigen und Freunden – im Vorfeld die Angelegenheiten klar regeln.
Und Ihre Wünsche mitteilen. Finanziell und ideell.

Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Unser Standort

Haller Bestattungen in Reichenbach/Fils

Reichenbach an der Fils

Ihre Fragen…

…und unsere Antworten darauf.

Wen muss ich bei einem Sterbefall als erstes informieren?

Im Trauerfall zuhause
Sollte ihr Angehöriger zu Hause versterben, so ist als erstes der behandelnde Hausarzt zu informieren. Ist dieser nicht erreichbar, so kann auch ein Notarzt angerufen werden. Nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, informieren sie den Bestatter Ihres Vertrauens. Der Bestatter wird dann mit Ihnen einen Termin festlegen, an dem das Trauergespräch stattfinden soll. Des Weiteren können Sie mit Ihm absprechen, wann die Überführung des Verstorbenen vorgenommen werden soll.

Im Trauerfall im Krankenhaus
Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, oder einem Alten-, Pflegeheim, so wird das Personal den Arzt informieren. Sie müssen sich dann nur noch mit einem Bestatter in Verbindung setzen, der alles Weitere für Sie erledigt.

In welcher Frist muss eine Bestattung erfolgen?

Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden; sie müssen innerhalb von 96 Stunden durchgeführt werden, wenn sie nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind. Eine frühere Bestattung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Ortspolizeibehörde zugelassen oder angeordnet werden. Auch eine Verlängerung der Bestattungsfrist kann beantragt werden. Sie kann gewährt werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken bestehen.

Auf welchen Friedhöfen sind wir aktiv?

Wir sind vertrauensvoller Ansprechpartner für Trauerfeiern und Beisetzungen z. B. auf dem Friedhof Lichtenwald-Thomashardt, dem Friedhof Lichtenwald-Hegenlohe, dem Friedhof Reichenbach/Fils, Friedhof Baltmannsweiler, Friedhof Hohengehren und dem Friedwald Wangen. Generell können wir auf Wunsch auf allen Friedhöfen  beisetzen, beispielsweise in Stuttgart, Nürtingen, Wernau, Kirchheim-Teck oder Schorndorf.

Wie lange kann ein Verstorbener zu Hause bleiben?

Sofern Sie in aller Ruhe von dem Verstorbenen Abschied nehmen wollen, kann dieser laut dem Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause verbleiben. Danach muss der Leichnam in eine Leichenhalle überführt werden. Hierzu zählen Räumlichkeiten eines Bestatters oder des Friedhofes.

Kann man den Bestatter frei wählen?

Ja. Die Wahl des Bestatters hängt nicht von einem Ort oder einem bestimmten Friedhof ab. Sie als Angehöriger haben die Wahl, welchem Bestatter Sie das Vertrauen schenken, sich um Ihren Angehörigen und um Sie zu kümmern.

Wer ist für die Bestattung verantwortlich?

Zur Bestattung verpflichtet sind in folgender Rangfolge:

  1. Ehegatten
  2. eingetragene Lebenspartner
  3. volljährige Kinder
  4. Eltern
  5. volljährige Geschwister
  6. Großeltern
  7. volljährige Enkelkinder

Sollten keine Bestattungspflichtigen vorhanden sein, so tritt das Ordnungsamt ein, um die gesetzliche Bestattungsfrist einzuhalten.