Im Trauerfall

Das ist jetzt zu tun.

Hilfeleistungen und Ideen

Nur zu oft trifft uns der Tod einer/eines Angehörigen oder Freund/Freundin völlig unvorbereitet. Es fallen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an, mit denen man sich nie zuvor befasst hat. Wir haben eine kleine Übersicht zusammengestellt, welche den Ablauf und die wichtigsten allgemeinen Aufgaben zusammenfasst.

Das ist bei einem Sterbefall zu Hause zu tun

Daran müssen Sie denken:

  • Wo soll der Verstorbene bestattet werden?
  • Soll es eine Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung geben?
  • In welchem Rahmen und wo soll die Trauerfeier stattfinden – in der Kirche oder auf dem Friedhof?
  • Soll es Nachrufe an der Trauerfeier geben? Wenn ja, von wem?
  • Wer von Ihrer Familie, welche Freunde und Bekannte möchten den Verstorbenen in der Zeit vor der Bestattung noch besuchen?
  • In welcher Kleidung soll der Verstorbene bestattet werden?

Wenn der Tod bei einem Menschen zu Hause eingetreten ist, rufen Sie bitte einen Arzt, am besten Ihren Hausarzt. Es muss nicht sofort sein, aber sobald es Ihnen eben möglich ist. Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt eine Todesbescheinigung.

Sie können auch einen Notarzt rufen. Dieser erstellt allerdings nur eine vorläufige Todesbescheinigung, da er den Toten nicht kannte und keine Aussagen über die Todesursache machen kann. Ihr Hausarzt muss dann am nächsten Tag kommen um die Todesursache festzustellen. Falls es ein unnatürlicher Tod war, muss der Arzt die Polizei benachrichtigen. Diese leitet weitere Schritte und Untersuchungen ein.

Wann der Verstorbene abgeholt wird, entscheiden Sie mit. Bei einer natürlichen Todesursache dürfen Sie den Verstorbenen noch weitere 36 Stunden zu Hause behalten.

Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen dabei, den Verstorbenen in seinem Schlafzimmer oder Wohnzimmer herzurichten und aufzubahren.

Wann und wie sich ein Verstorbener verändert, ist sehr schwer vorauszusagen. Es hängt von vielen Faktoren ab: von der Ernährung, der Krankheit und dem Alter des Verstorbenen, von Medikamenten und auch vom Wetter. Wenn es wärmer ist, verändert sich der Verstorbene schneller.

Nehmen Sie sich Zeit, um in Ruhe nachzudenken und ganz bewusste Entscheidungen zu treffen – Entscheidungen, die Ihnen helfen, gut Abschied zu nehmen. Entscheidungen, mit denen Sie in zehn Jahren auch noch gut leben können.

Die Zeit zwischen Tod und Bestattung mit Ihnen zu gestalten, ist unser Anliegen. Es sind kostbare und wichtige Tage. Tage, in denen sich alles um den Verstorbenen dreht. Tage, die genutzt werden wollen.

Es gibt nicht nur Organisatorischen zu klären, sondern auch wichtige gestalterische Elemente zu besprechen.
Lassen Sie sich Zeit. Hören Sie in sich hinein. Fragen Sie sich, was Ihnen vielleicht gut tun könnte.

Einige Anregungen für die Zeit in der der Tote noch zu Hause ist:

  • Bitte schalten Sie die Heizung in dem Zimmer aus und öffnen Sie das Fenster ein wenig. So ist immer frische Luft da, und es wird im Raum nicht zu warm. Falls es sehr sonnig ist, schließen Sie die Rollos, damit nicht zu viel Sonne in den Raum kommt.
  • Bitte decken Sie den Verstorbenen nur mit einem dünnen Laken zu.
  • Damit der Mund geschlossen ist, können Sie eine sieben bis zehn Zentimeter dicke Rolle aus einem Tuch oder einen Kissenüberzug formen. Diese Rolle legen Sie dem Verstorbenen unter das Kinn.
  • Wenn Sie möchten, falten Sie dem Verstorbenen die Hände. Das sollten Sie kurz nach dem Tod schon tun: Ein paar Stunden später setzt die Leichenstarre ein. Dann ist es sehr viel schwieriger, die Hände zu falten.
  • Legen Sie dem Verstorbenen eine Plastikfolie unter, damit ausscheidende Flüssigkeit aufgefangen wird. Sie brauchen keine Angst vor den Berührungen zu haben.
  • Es ist auch gut, alle Gegenstände der Pflege, Spritzen und Medikamente aus der unmittelbaren Nähe des Verstorbenen zu räumen. Die Zeit der Pflege ist nun vorbei.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, die nötigen Unterlagen zu beschaffen.

Wir unterstützen Sie bei den anfallenden Formalitäten

  • Wir zeigen den Sterbefall bei den zuständigen Behörden an.
  • Wir stimmen den Termin für die Trauerfeier mit dem Pfarrer oder einem Freien Redner ab.
  • Wir organisieren beim Friedhofsamt den Termin, bei dem Sie die Grabstätte auswählen.
  • Wir arrangieren auch eine Erd-, See- oder Feuerbestattung oder eine Beisetzung im Friedwald oder Ruheforst.
  • Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der musikalischen Umrahmung und der Blumendekoration.
  • Wir beantragen Vorschusszahlungen bei laufender Rente für Sie und melden den Sterbefall der Krankenkasse.

Das ist bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim zu tun

Daran müssen Sie denken:

  • Wo soll der Verstorbene bestattet werden?
  • Soll es eine Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung geben?
  • In welchem Rahmen und wo soll die Trauerfeier stattfinden – in der Kirche oder auf dem Friedhof?
  • Soll es Nachrufe an der Trauerfeier geben? Wenn ja, von wem?
  • Wer von Ihrer Familie, welche Freunde und Bekannte möchten den Verstorbenen in der Zeit vor der Bestattung noch besuchen?
  • In welcher Kleidung soll der Verstorbene bestattet werden?

Wenn jemand in einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim stirbt, wird der Arzt automatisch bestellt. Die Angehörigen müssen sich also nicht um die Todesbescheinigung kümmern, die Einrichtung gibt das Dokument direkt an den Bestatter weiter.

In Kliniken kann ein Verstorbener meist noch zwei bis drei Stunden in seinem Zimmer bleiben und wird dann in die Pathologie gebracht. Viele Krankenhäuser haben auch Abschieds- und Aufbahrungsräume, in denen Angehörige den Toten sehen können.

In Pflegeheimen und Hospizen bleiben Verstorbene oft etwas länger in ihrem Zimmer. Dort können Angehörige dann bei ihnen sein. Manchmal wird der Tote direkt im Zimmer vom Bestatter abgeholt, in anderen Fällen bringt man ihn zwischenzeitlich in einen Kühlraum.

Auch jetzt gilt:

Nehmen Sie sich Zeit, um in Ruhe nachzudenken und ganz bewusste Entscheidungen zu treffen – Entscheidungen, die Ihnen helfen, gut Abschied zu nehmen. Entscheidungen, mit denen Sie in zehn Jahren auch noch gut leben können. Hören Sie in sich hinein. Fragen Sie sich, was Ihnen vielleicht gut tun könnte.

Gerne helfen wir Ihnen bei den anfallenden Formalitäten und dabei, die nötigen Unterlagen zu beschaffen.

Unterlagen
die Sie im Todesfall benötigen

Im Trauerfall brauchen Sie eine ganze Reihe von Unterlagen, um die Bestattung zu arrangieren. Hier haben wir für Sie Checklisten für den Todesfall zusammengestellt. 
 

Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne dabei, die nötigen Unterlagen zu beschaffen.

Papiere die Sie im ersten Schritt benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Stammbuch der Familie oder andere urkundliche Nachweise über den Familienstand des Verstorbenen wie
      • Heiratsurkunde bei Verheirateten
        (wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, kann es vorkommen, dass das Standesamt eine Anerkennung der Eheschließung benötigt)
      • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen
        (wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde, kann es vorkommen, dass das Standesamt zusätzlich eine Anerkennung der Scheidung benötigt)
      • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früher verstorbenen Ehepartners oder Todeserklärung bei Verschollenen
      • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Grabkarte/Grabnummer, falls vorhanden
  • Rentennummer
    Wenn Sie zum Gespräch mit uns die Rentennummer mitbringen, können wir  gleich die gesetzliche Rente abmelden oder eine dreimonatige Verlängerung beantragen.
  • Krankenversicherungskarte
  • Behindertenausweis zum Abmelden

Diese Papiere/Unterlagen benötigen Sie später:

  • Krankenversicherungskarte (sofern nicht schon abgegeben)
  • Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen mit Beitragsbelegen
  • Testamente für Gericht und Notar
  • Post- und Bankvollmachten über den Tod hinaus
  • Mitgliedsbücher von Vereinen (falls vorhanden)

Formalitäten-Portal

Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Unser Haus verfügt dazu über einen ausgezeichneten Formalitätenservice mit besonderem Erbenschutz. Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen. Unser kostenloser Service steht Ihnen über einen Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie online und bequem von zu Hause auch selbständig notwendige Formalitäten vornehmen.

Unser geschütztes Formalitäten-Portal, für welches Sie von uns persönliche Zugangsdaten erhalten, erfasst alle für Sie durchgeführten Abmeldungen und ermöglicht jederzeit auch selbständig die Durchführung zusätzlicher Abmeldungen. Ist die Regelung des digitalen Nachlasses gewünscht, werden hier alle Ergebnisse der automatischen Recherche von Verstorbenen-Accounts und -Verträgen ständig aktualisiert angezeigt. Individuelle Recherchen bei beliebigen Webanbietern können einfach ergänzt werden.

Im Trauerfall entstehen einige notwendige und leider auch häufig bürokratisch mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen. Dazu gehören typischerweise die Abmeldungen bei der Rentenversicherung und Sozialämtern, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister wie z.B. Telekommunikations- und Stromanbieter. Wir erledigen das für Sie umgehend, zuverlässig und mit Abmeldegarantie bei jedem beliebigen Empfänger.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Sie benötigen zur Aktivierung des Online-Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen.

Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. Emails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.

Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram u.a. können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sogenannten Gedenkzustandes möglich.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 07153 9789292