Beratung und Vorsorge

Bestattungsformen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die derzeit möglichen Bestattungsformen in Baden-Württemberg bzw. der näheren Umgebung von Lichtenwald und Reichenbach vor. Des Weiteren zeigen wir Ihnen hier auch alternative, besondere Bestattungsformen wie zum Beispiel die Diamantbestattung, Oase der Ewigkeit, FriedWald und weitere Möglichkeiten.

Bestattungsvorsorge

Wozu eigentlich?

Vorsorgen heißt nicht nur, dass man seine Bestattung schon im Voraus bezahlt – obwohl das natürlich ein Teil sein kann.

Vorsorgen bedeutet auch, dass Menschen sich mit dem Tod beschäftigen, sich dem Thema stellen, schon bevor jemand stirbt. Über den Tod zu sprechen, bewusst damit umzugehen, ist ein wichtiger Ansatz unserer Vorsorgearbeit.

Manchmal ist es schwer, solche Gespräche in der Familie zu führen. Da tut es gut, jemanden zu haben, der den Gedanken an das Sterben aushalten kann. Die Angst vor dem Tod können wir niemandem nehmen, wohl aber die Angst vor dem Bestatter. Für viele Menschen ist es gut zu wissen, was auf sie zukommt.

Wenn Sie alleine sind

  • Eine Bestattungsvorsorge ist sehr sinnvoll, sofern Sie niemanden haben, der sich um Ihre Bestattung kümmern kann, wenn es einmal soweit ist.

  • Im Gespräch mit uns können Sie selbst alles festlegen, was Ihnen wichtig ist. Wo und wie Sie bestattet werden wollen, was für ein Grab es sein soll und wie Sie die Trauerfeier haben möchten. Sie entscheiden darüber, wie Sie sich verabschieden möchten und was bleiben soll.

  • Wir können über Gräber ohne Pflege reden und über Möglichkeiten, die Vorsorge finanziell abzusichern.

Wenn Sie Familie haben

  • Auch wenn Sie Familie haben, kann es sinnvoll sein, eine Vorsorge abzuschließen: wenn beispielsweise Ihre Kinder im Ausland sind oder wenn Ihre Verwandten Schwierigkeiten hätten, sich um die Bestattung zu kümmern. Dann können wir einspringen und alles in die Wege leiten.

  • Manche Menschen haben auch einfach das Bedürfnis, sich beizeiten zu informieren und zu wissen, was möglich ist, was auf einen zukommt.

  • In jedem Fall empfehlen wir, dass Sie mit Ihrer Familie über Ihre Wünsche sprechen. Manchmal sind die Bedürfnisse der Familie nicht dieselben wie Ihre eigenen. Vergessen Sie nicht: Ein Grab ist für die Lebenden.

Der Vorsorgevertrag

Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche) und lässt Ihre Angehörigen nicht im Unklaren über Ihre Wünsche.

Die in einem solchen Vorsorgevertrag festgelegten Leistungen können finanziell abgesichert werden durch die Einrichtung eines Treuhandkontos oder den Abschluss einer Bestattungsversicherung. Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten so ihre Familien auch finanziell.

Das unverbindliche Gespräch
Eine unverbindliche und natürlich kostenlose Beratung, in der wir Sie darüber informieren, welche Bestattungsmöglichkeiten es gibt, was im Todesfall auf die Angehörigen zukommt und welche Dinge schon vorab geregelt werden können.

Die konkrete Auflistung aller Wünsche
In einem umfassenden Gespräch legen wir mit Ihnen zusammen alle Einzelheiten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen fest.

Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder Vorstellungen ändern, können Sie den Vorsorgevertrag jederzeit den neuen Gegebenheiten anpassen.

Auch wenn Sie z.B. den Wohnort wechseln, können wir mit einem dort ansässigen Bestatter zusammenarbeiten oder der Bestattungs-Vorsorgevertrag kann von diesem übernommen.

Sie haben schon daran gedacht, Ihre Angehörigen finanziell für den Fall der Fälle abzusichern? Dann haben Sie große Fürsorge gezeigt.

ACHTUNG!
Nur Geld, das in Verbindung mit einer Bestattungsvorsorgevereinbarung festgelegt wurde, darf ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Auch die Sozialämter haben auf diese Gelder keinen Zugriff, solange die Bestattungskosten im ortsüblichen Rahmen liegen und der Vertrag beim Eintreffen der sozialen Bedürftigkeit bereits besteht.

Die höchste Sicherheit für Sie ist, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen durchgeführt und bezahlt wird. Reichen die hinterlegten Gelder einschließlich Zinsen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. drastische Änderungen der Friedhofssatzung) nicht aus, so werden wir uns bemühen, Ihren Wünschen in Abstimmung mit den Angehörigen möglichst nahe zu kommen.

Nach der Bestattung wird mit der im Vorsorgevertrag benannten Vertrauensperson die Schlussabrechnung vorgenommen. Ein eventuell z.B. durch Verzinsung entstehender Überschuss wird dann an die vom Erblasser vorgesehene Person ausbezahlt.

Gedanken zum Thema Vorsorge

Häufig kommen Menschen zu uns, weil sie ihre Familie nicht belasten möchten – weder mit einer Trauerfeier noch mit einem Grab, das man pflegen muss. Vielleicht wird es Sie überraschen zu hören, dass die meisten Angehörigen eine Verabschiedung, eine Trauerfeier, ein Grab gar nicht als Last empfinden. Sondern dass es wichtige Punkte auf dem Weg des Abschieds sind.

Es kommt nicht selten vor, dass ein fürsorglicher Mensch seiner Familie im Voraus etwas untersagt. Vielleicht möchte er es den Verwandten ersparen, ihn noch einmal zu sehen, eine Trauerfeier für ihn zu halten oder einen Grabstein zu setzen. Diese Wünsche werden dann in einer Vorsorge verfügt.

Doch vielleicht hat diese Familie den tiefen Wunsch, sich zu verabschieden und ihrer Liebe noch einmal Ausdruck zu geben. Dann kann eine derartige Verfügung wirklich schwierig sein. Deswegen bitten wir Sie: Bitte sprechen Sie Ihre Arrangements mit Ihrer Familie ab und lassen Sie den Angehörigen auch Freiraum, ihre Meinung noch zu ändern, wenn die Zeit gekommen ist.

Die private Sterbegeldversicherung zahlt bei Tod des Versicherungsnehmers ein Sterbegeld an die Angehörigen. Mit diesem Sterbegeld können sie die Bestattung nach den Wünschen des Verstorbenen ausrichten, ohne hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt zu werden. Früher erhielten die Hinterbliebenen von gesetzlich Krankenversicherten ein Sterbegeld von der Krankenkasse für die Bestattungskosten. Dieses Sterbegeld wurde aber 2004 endgültig abgeschafft.

 

Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?


Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung wird bei der Sterbegeldversicherung jedoch nicht für den Lebensabend gespart. Vielmehr wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.

Dabei spielt es keine Rolle, wann der Tod eintritt (Ausnahme: Je nach Anbieter gibt es eine Wartezeit von bis zu 36 Monaten). Die Sterbegeldversicherung kann in Form einer Einmalzahlung geregelt werden. Üblicher ist jedoch die Zahlung von Monatsbeiträgen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn, dem persönlichen Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme ab.

Die Höhe der Versicherungssumme bei der Sterbegeldversicherung hat direkten Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Damit die Beiträge nicht zu hoch ausfallen, sollte daher genau überlegt werden, wie hoch die Versicherungssumme ausfallen sollte. Üblich sind 2.000 bis 10.000 Euro.

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist als Bestattungsvorsorge eine gute Möglichkeit zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit uns, also dem Bestatter der die Bestattung durchführen soll, ein Vertrag abgeschlossen. In einem Gespräch werden Ihre eigenen Wünsche festgelegt. Anhand Ihrer Vorstellungen und Wünsche stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird.

Damit das Geld, beispielsweise im Falle einer Insolvenz gesichert wird, ist durch den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. und durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet worden. Das Sterbegeld für den Grabstein, die Trauerfeier oder die Pflege des Grabes kann, wie bei einem Treuhandkonto, einfach hinterlegt werden.

 

Was ist, wenn…


…sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder Vorstellungen ändern, können Sie den Vorsorgevertrag jederzeit den neuen Gegebenheiten anpassen.

…Sie z.B. den Wohnort wechseln ziehen, können wir mit einem dort ansässigen Bestatter zusammenarbeiten oder der Bestattungs-Vorsorgevertrag kann von diesem übernommen und so den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Nach dem Tod


Nach der Bestattung wird mit der im Vorsorgevertrag benannten Vertrauensperson die Schlussabrechnung vorgenommen. Ein eventuell z.B. durch Verzinsung entstehender Überschuss wird dann an die vom Erblasser vorgesehene Person ausbezahlt.

Die Frage nach »angemessenen« Kosten für eine würdevolle Bestattung lässt sich ebenso wenig pauschal beantworten wie die Frage nach den »akzeptablen« Kosten für ein Auto oder einen Urlaub. Kosten und Preise werden nach den erbrachten Dienstleistungen ermittelt und die wiederum sind exakt Ausdruck Ihrer Wünsche, Ansprüche und Individualität.

 

Grundsätzlich muss zwischen den Kosten für Folgendes unterschieden werden:

  • das Bestattungsinstitut
  • den persönlichen Aufwand für Blumen, Traueranzeigen, Drucksachen, die Bewirtung der Trauergäste sowie die evtl. Wohnungsauflösung des Verstorbenen
  • den Friedhof (Grabplatz, das Öffnen/Schließen der Grabstelle, das Abräumen der Kränze)
  • die Gestaltung (Steinmetz), die Bepflanzung (Gärtner) der Grabstelle sowie der zu erwartenden Grabpflegekosten

Da die Diskussion über Beisetzungskosten in der Öffentlichkeit nicht immer vorurteilsfrei geführt wird, können Sie sich aus Gründen unserer Leistung- und Kostentransparenz gerne ein Kostenprofil von uns errechnen lassen.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 07153 9789292