Sie haben schon daran gedacht, Ihre Angehörigen finanziell für den Fall der Fälle abzusichern? Dann haben Sie große Fürsorge gezeigt.
ACHTUNG!
Nur Geld, das in Verbindung mit einer Bestattungsvorsorgevereinbarung festgelegt wurde, darf ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Auch die Sozialämter haben auf diese Gelder keinen Zugriff, solange die Bestattungskosten im ortsüblichen Rahmen liegen und der Vertrag beim Eintreffen der sozialen Bedürftigkeit bereits besteht.
Die höchste Sicherheit für Sie ist, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen durchgeführt und bezahlt wird. Reichen die hinterlegten Gelder einschließlich Zinsen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. drastische Änderungen der Friedhofssatzung) nicht aus, so werden wir uns bemühen, Ihren Wünschen in Abstimmung mit den Angehörigen möglichst nahe zu kommen.